Ortmann klagt beim Verwaltungsgericht
Unser Erfolg im Kampf gegen die Sperrung zentraler Verbindungsachsen zwischen Hermsdorf und Glienicke (vgl. Chronologie) treibt Herrn
Michael Ortmann, den Initiator neuer Grenzsperrungen, offenbar in die Verzweiflung. Nachdem er politisch krachend gescheitert ist, versucht
er es jetzt mit einer hanebüchenen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht. Er hat neben seiner Frau zwei weitere Mitkläger gefunden, die -
wie er selbst-  erst an die Verbindungsstraßen gezogen sind, als deren Wiederbelebung nach dem Fall der Mauer bereits vollzogen war. Die
Klage wird unterstützt von Changing Cities, einer bisher als gemeinnützig anerkannten Organisation, die steuerlich absetzbare Mittel in
Ortmanns Windmühlenkampf stecken kann. Es setzt dem Irrsinn die Krone auf, dass der Versuch, unsere Mobilitätsrechte zu rauben, auch noch
steuerlich gefördert wird. Verklagt wird das Bezirksamt Reinickendorf. Wir sind keine Prozesspartei, werden aber diesen Abwehrkampf
unterstützen. Unsere Einschätzungen sind in Pressemeldungen und in einem Artikel für den Glienicker Kurier zusammengefasst.

Drei Grundsätze leiten uns:

1)Straßen gehören nicht den Anwohnern, mögen sie noch so reich, ruhebedürftig oder querulatorisch sein. Straßen gehören der
Öffentlichkeit. Wer sie der öffentlichen Nutzung entziehen will, braucht sehr starke faktenbasierte Argumente, dass dies im Interesse der
Allgemeinheit liegt.

2)   Es gibt keine faktenbasierte Evidenz: Die in der Klage vorgebrachten Argumente fallen in zwei Kategorien: "Ortmanns Erzählungen" und
"fremdenfeindliche Anekdoten." Die von Ortmann selbst durchgeführten Verkehrsanalysen werden fälschlich als „Gutachten“ eingeführt. Er ist
kein Gutachter, sondern Partei des Verfahrens und nicht einmal Verkehrsexperte. Es gibt keine objektiven datenbasierten Belege für
übermäßigen Lärm, außergewöhnliche Sicherheitsprobleme oder ungewöhnliche Verkehrsdichte. Als weitere Belege werden von den Klägern
anekdotenhaft Einzelfälle berichtet, in denen sich Verkehrsteilnehmer schlecht benehmen – angeblich alles Ortsfremde.

3)Der Verkehr auf den Verbindungsstraßen zwischen Hermsdorf und Glienicke ist Ortsverkehr in einem sozial und wirtschaftlich
verflochtenen Raum. In jedem Verkehrsraum muss man durch irgendeine andere Straße fahren, bevor man am Ziel ist. Niemandem darf das
Mobilitätsrecht genommen werden, der eine klassische Verbindungsstraße nutzt, in der er nicht wohnt.

Hier etwas juristischer: Ortmanns Märchenstunde
Wer die Klageschrift von O. und Co. selbst lesen will, kann das hier tun.

Verantwortlich: Dr. Knuth Dohse, Veltheimstr. 101 A, 13467 Berlin